1. Krefeld

Krefelder Friedhöfe: Ärger um letzte Ruhestätten: Krefeld ebnet Gräber ein

Krefelder Friedhöfe : Ärger um letzte Ruhestätten: Krefeld ebnet Gräber ein

Auf Krefelds Friedhöfen sind viele Gräber in verwahrlostem Zustand: Der Aufwand, sie zu pflegen, ist den Hinterbliebenen zu groß. Die Stadt will solche Gräber jetzt reihenweise einebnen, obwohl die Pachtverträge für die Grabflächen noch laufen.

Hintergrund: Der Pflegezustand der Grabstätten wird vom Fachbereich Grünflächen regelmäßig überprüft. "Zur Wahrung der Würde und Ordnung werden nicht gepflegte, verwahrloste Grabstätten einschließlich der Grabsteine abgeräumt, eingeebnet und mit Rasen eingesät", teilt die Stadt mit.

Eine Pflicht zur Aufbewahrung der abgeräumten Gegenstände und Pflanzen bestehe nach der Friedhofssatzung nicht. Die Friedhofsabteilung weist im Amtsblattlistet die betroffenen Gräber im Amtslatt auf. Dabei werden die Hinterbliebenenn aufgefordert, die Grabstätten innerhalb eines Monats instand zu setzen.

Wenn das nicht geschieht, werden die Grabstätten eingeebnet. Grabmale und Einfassungen werden entfernt und gehen entschädigungslos in das Eigentum der Stadt Krefeld über. Das noch bestehende Nutzungsrecht fällt ebenfalls entschädigungslos an die Stadt Krefeld zurück.

Zudem sind für zahlreiche Wahlgrabstätten und Reihengrabfelder die Nutzungsrechte abgelaufen. Auch diese werden im Amtsblatt bekannt gegeben. Sollen die Grabstätten für weitere Beerdigungen genutzt werden, muss der Nutzungsberechtigte sich innerhalb eines Monats im Fachbereich Grünflächen, Abteilung Friedhöfe, Heideckstraße 127, schriftlich melden, ansonsten werden die auf den Grabstätten befindlichen Grab- und Grabmalanlagen entfernt und gehen entschädigungslos in das Eigentum der Stadt Krefeld über. Eine Aufbewahrungspflicht besteht nicht. Die Grabstätten werden in dem Fall eingeebnet