1. Krefeld

Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick: Das ändert sich im neuen Jahr

Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick : Das ändert sich im neuen Jahr

Einige der Änderungen im neuen Jahr wirken sich direkt auf den Geldbeutel aus. Unter anderem gibt es mehr Geld für Hartz-IV-Empfänger und Pflegebedürftige. Andere Neuerungen gehören eher in die Kategorie "Kuriositäten", zum Beispiel die neue Norm für 0,15-Liter-Biergläser. Hier eine Auswahl.

Es gibt eine deutliche Vereinfachung für Fahrzeugbesitzer. Wer in einen anderen Zulassungsbezirk oder ein anderes Bundesland umzieht, kann sein bisheriges Nummernschild mitnehmen. Ab sofort können Kfz-Halter ihr Auto über ein Internetportal des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg abmelden.

Biergläser: Neues geht auch über den Tresen: Wer in Gaststätten oder Restaurants immer schon den Wunsch verspürte, sich lediglich ein oder zwei Schluck Bier zu gönnen — an den hat jetzt die EU mit neuem Mess- und Eichgesetz gedacht: Im neuen Jahr wird das 0,15-Liter-Glas eingeführt.

Elektrogeräte: Weitere Geräte bekommen ein Energielabel (Effizienzklassen von A bis G), darunter Dunst abzugshauben. Kaffeemaschinen dürfen ab 1. Januar 2015 nur noch in den Verkauf kommen, wenn sie eine Abschaltautomatik haben.

Elterngeld: Zum 1. Januar 2015 hat der Bundestag die Einführung des sogenannten "Elterngeld plus" beschlossen. Ganz neu ist auch ein Partnerschaftsbonus. Die Elternzeit kann ab 1. Juli 2015 deutlich flexibler genutzt werden.

Facebook: Facebook kommt seinen Nutzern abermals mit neuen Bedingungen, die der Firma noch mehr Rechte einräumen.

Fleisch-Etiketten: Das Etikett von frischem und tiefgefrorenem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch muss die Käufer ab 1. April darüber informieren, in welchem Land das Tier aufgezogen und geschlachtet wurde.

Gesundheitskarte: Das neue Jahr bringt für die alte Krankenversicherungskarte das endgültige Aus: Jetzt öffnet nur noch die neue elektronische Gesundheitskarte mit Logo, Chip und Foto die Tür zum Behandlungszimmer.

Grunderwerb: Wer ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung kauft, der muss in NRW zukünftig mehr Grunderwerbsteuer zahlen: der Steuersatz klettert um 1,5 Prozentpunkte auf 6,5 Prozent (bisher 5 Prozent).

Hartz IV: Für die Empfänger von Hartz IV gibt es mehr Geld. Die Bezüge für die rund 6,1 Millionen Bezieher von Arbeitslosengeld II steigen dann um gut zwei Prozentpunkte. Für Alleinstehende bedeutet das eine Erhöhung um acht Euro auf dann 399 Euro (zurzeit: 391) pro Monat.

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Haus- und Wohnungsverkauf: Ein Bußgeld riskiert, wer ab 1. Mai 2015 in einer Immobilienanzeige für Wohngebäude nicht sämtliche Pflichtangaben zur Energieeffizienz macht.

Hörbücher: werden ab 2015 steuerlich wie gedruckte Bücher behandelt: statt 19 nur noch 7 Prozent Mehrwertsteuer.

Kirchensteuer: Ab 1. Januar 2015 sind Banken und Sparkassen verpflichtet, Kirchensteuer auf Kapitalerträge direkt an den Fiskus abzuführen.

Kosmetik- und Körperpflegeprodukte, bei deren Produktion Isopropyl-, Isobutyl-, Pentyl-, Phenyl- oder Benzylparaben verwendet wurde, erleben das Aus im Regal: Ab diesem Zeitpunkt dürfen sie nicht mehr verkauft werden.

Krankenversicherung: Mit Beginn des neuen Jahres sinkt in der gesetzlichen Krankenversicherung der allgemeine Beitragssatz auf 14,6 Prozent (2014: 15,5 Prozent). Jede Krankenkasse kann einen individuellen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben. Die Versicherten haben ein Recht auf Sonderkündigung.

Kunststoff-Grenzwerte: In vielen Alltagsprodukten aus Kunststoffen wie zum Beispiel Spielzeug, Mousepad oder auch Schuhen stecken Krebs erregende Mittel. Daher gelten ab Ende Dezember 2015 Grenzwerte.

Lebensmittelkennzeichnung: 14 Stoffe, die am häufigsten allergische Reaktionen hervorrufen können, müssen in Zukunft bei verpackten Lebensmitteln in der Zutatenliste hervorgehoben werden.

Lebensversicherungen: Der gesetzliche Garantiezins (Höchstrechnungszins) für Lebensversicherungen sinkt von 1,75 auf 1,25 Prozent. Dies gilt für alle Kapitallebens- und private Rentenversicherungen, Riester- und Rürup-Rentenversicherungen sowie Direktversicherungen, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden.

Maklerprovision: Wer den Vermittler bestellt, der bezahlt. Die Maklerprovision kann maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer betragen. Voraussichtlich im Frühjahr soll das Gesetz in Kraft treten.

Mindestlohn: Zum 1. Januar 2015 hat der Gesetzgeber einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde festgelegt. Nur in Branchen, in denen es allgemeinverbindliche Tarifverträge gibt, sind bis Ende 2016 niedrigere Mindestlöhne möglich.

Notrufsystem: Zurzeit wird der 1. Oktober 2015 als Stichtag für die Einführung der sogenannten eCall-Technik gehandelt. Das System soll bei Zusammenstößen im Straßenverkehr oder bei vergleichbaren Unglücken von sich aus die einheitliche europäische Notrufnummer 112 anwählen — parallel zum Auslösen des Airbags.

Pfändung: Ab dem 30. Juli 2015 gilt für Wessen Lohn oder Gehalt der Pfändung unterliegt, der kann sich 2015 über erhöhte Freigrenzen freuen.

Pflege-Reform: Der Beitragssatz steigt um 0,3 Prozentpunkte auf 2,35 Prozent und auf 2,6 Prozent für kinderlose Versicherte. Dafür wird aber auch mehr ausgezahlt: Das Pflegegeld in der Stufe I steigt von 235 Euro auf 244 Euro, in der Stufe II von 440 Euro auf 458 Euro und in der Stufe III von 700 Euro auf 728 Euro. Liegt zusätzlich eine Demenz vor, werden bis zu gut 100 Euro mehr gezahlt. Zugleich sollen Kurzzeit-, Tages- oder Nachtpflege erleichtert, pflegende Angehörige stärker als bisher durch ambulante Dienste entlastet werden. Erhöht wird auch der Zuschuss für Wohnungsumbauten: Er steigt etwa für ein barrierefreies Badezimmer von 2.557 Euro auf 4.000 Euro. In einer Pflege-WG werden sogar bis zu 16.000 Euro gezahlt.

Portokosten: Seit dem 1. Januar verlangt die Deutsche Post 2 Cent mehr, um einen Standardbrief zu befördern, also 62 Cent statt bisher 60 Cent. Gleichzeitig sinkt das Entgelt für den Kompaktbrief bis 50 Gramm im nationalen Versand von derzeit 90 Cent auf zukünftig 85 Cent.

Rentenversicherung:

Die Regierung beabsichtigt, den Beitragssatz zur Rentenversicherung um 0,2 Prozentpunkte auf dann noch 18,7 Prozent zu senken.

Rundfunkbeitrag

: Statt 17,98 Euro werden Funk und Fernsehen künftig monatlich 17,50 Euro kosten.

Schwarzfahren:

Wer ohne Ticket in Bus und Bahn erwischt wird, muss tiefer in die Tasche greifen: Das Bußgeld wird von derzeit 40 auf 60 Euro angehoben.

Steuerhinterziehung:

Wer Geld am Finanzamt vorbei bewegt hat und eine Selbstanzeige stellen will, muss ab 1. Januar 2015 mit höheren Hürden rechnen. So bleibt eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung nur noch dann völlig straffrei, wenn der hinterzogene Betrag unter 25.000 Euro liegt (bisher: 50.000 Euro).

Umzug:

Vor zehn Jahren abgeschafft, ist sie ab dem 1. Mai 2015 wieder da: die Meldebescheinigung für ein- und ausziehende Mieter. Vermieter müssen dann wieder bei der An- und Abmeldung des Mieters beim Einwohnermeldeamt mitwirken.

Unterhalt:

Wer Unterhalt zahlen muss, hat mehr Geld für sich selbst zur Verfügung: Der notwendige Selbstbehalt für Erwerbstätige, die Unterhalt für Kinder bis zum 21. Lebensjahr zahlen müssen, erhöht sich auf 1.080 Euro (bisher: 1.000 Euro). Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt auf von 800 auf 880 Euro.

Verbandskasten:

Neu in den Verbandskasten gehören zwei Feuchttücher zur Hautreinigung und ein 14-teiliges Pflaster-Set.

Zuzahlungen zu Rezepten:

Höhere Freibeträge schonen den Geldbeutel bei den Zuzahlungen zu Rezepten und therapeutischen Behandlungen.

Quelle und weitere Informationen: Verbraucherzentrale unter www.vz-nrw.de.

(City Anzeigenblatt Krefeld II)