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Tierquälerin "vermindert schuldfähig": Natascha H. muss 2 Jahre und vier Monate in Haft

Tierquälerin "vermindert schuldfähig" : Natascha H. muss 2 Jahre und vier Monate in Haft

Die Krefelderin Natascha H. (20) ist heute erneut wegen Tierquälerei verurteilt worden. Hinzu kam noch Brandstiftung. Ein Gericht in Siegburg schickte sie für zwei Jahre und vier Monate in Haft. Das Urteil wurde wegen einer "schweren Persönlichkeitsstörung" abgemildert.

Natascha H. hatte gestanden, im Mai 2015 in Troisdorf ein Zirkuspony getötet zu haben. Sie habe dann Kopf und Beine abgetrennt. Sie fotografierte den Kadaver. In ihrer Wohnung wurden weitere Überreste von Tieren gefunden.

Den Kopf des Ponys will sie im Wald vergraben haben, sie sagt allerdings nicht, wo. Außerdem hatte sie Heuballen und einen Pferdeunterstand angezündet.

Das Urteil hätte noch höher ausfallen können, doch ein Gutachter hatte der jungen Krefelderin "verminderte Schuldfähigkeit" bescheinigt. Natascha H. leide an einer schweren Persönlichkeitsstörtung.

Die junge Frau war 2014 wegen mehrere Taten in Krefeld zu einem Jahr Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Sie hatte zugegeben, im Mai 2013 einen Schafbock des Krefelder Mitmachbauernhofes Mallewupp getötet und enthauptet zu haben.

Im Juni desselben Jahres erstach und enthauptete sie ein Zwergpony am Luiter Weg in Krefeld-Traar. Im August tötete sie ein Schaf im Bereich Langen Dyk in Krefeld.

Die Taten hatten bundesweit für Aufsehen geworgt. Vor dem Polizeipräsidium kam es zu einer Demonstration von Tierschützern.

Sie war dann aus Krefeld in den Raum Bonn umgezogen. Dort ereigneten sich die neuen Taten.