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Anzeigen wegen „Hausfriedensbruch“: Stadt Krefeld geht gegen Gewerkschafter vor

Anzeigen wegen „Hausfriedensbruch“ : Stadt Krefeld geht gegen Gewerkschafter vor

Die Stadt Krefeld hat am Donnerstagabend zwei Gewerkschafter angezeigt, die Missstände an Schulen aufdecken wollen und ihnen Hausverbot erteilt. DGB-Chef Ralf Köpke spricht von einem Skandal.

Die Stadt rechtfertigt ihr Vorgehen damit, dass sie sicherstellen müsse, dass keine "schulfremden Elemente" die Schulen betreten.

Hintergrund: Die IG Bau hat eine anonyme Fragebogenaktion unter Reinigungskräften in Krefelder Schulen gestartet. Dabei kam laut IG Bau heraus, dass Reinigungsfirmen reihenweise im Umgang mit ihren Mitarbeiterinnen gegen geltendes Recht verstoßen sollen. Die Gewerkschaft hatte vergangene Woche angekündigt, die Aktion "dreckiger Wischmopp" auf weitere Schulen auszuweiten.

Die Stadt teilte auf Extra Tipp-Anfrage mit, dass es keine Anweisung gebe, Gewerkschaftsvertretern den Zugang zu Schulen zu verweigern. "Gleichwohl übt der Hausmeister bei Abwesenheit der Schulleitung das Hausrecht aus und ist gehalten, darauf zu achten, dass keine schulfremden Personen das Schulgelände betreten", so die Verwaltung.

Krefelds DGB-Vorsitzender Ralf Köpke sprach von einem Skandal. Er sicherte den Gewerkschaftern juristische Unterstützung zu. SPD-Chef Frank Meyer, Ehrenamtlicher Bürgermeister, betonte noch am Abend die Partnerschaft mit den Gewerkschaften.

Ratsherr Stephan Hagemenes (Linke) schrieb auf Facebook: "Wir öffentlich gegen das gewerkschaftsfeindliche und wahrscheinlich auch ungesetzliche Handeln der Verwaltungsspitze vorgehen".

Laut Gesetz müssen Arbeitgeber Gewerkschaftern freien Zugang zu Arbeitsstätten gewähren - wenn diese ihren Besuch ankündigen. Das ist im Krefelder Fall offenbar nicht passiert.

Gewerkschafter dürfen nur am Betreten von Räumen gehindert werden, wenn Sicherheitsprobleme dem entgegen stehen oder Betriebsgeheimnisse bedroht sind. Die Begründung, dass sie keine Betriebsangehörigen sind, lässt der Gesetzgeber hingegen nicht gelten. In solchen Fällen können sich Gewerkschafter auch per einstweiliger Verfügung Zugang zu den Betriebsräumen verschaffen.

Der konkrete Fall wird dadurch kompliziert, dass die Reinigungskräfte zwar in städtischen Räumen arbeiten, aber Angestellte externer Firmen sind. Ein Bereich, der juristisch noch nicht abschließend geklärt ist.

Die IG Bau will ihre "Aktion dreckiger Wischmopp" fortsetzen.

(City Anzeigenblatt Krefeld II)