1. Krefeld

540 Meldungen über „mögliche Kindeswohlgefährdungen“ eingegangen: Team Kindeswohl greift ein

540 Meldungen über „mögliche Kindeswohlgefährdungen“ eingegangen : Team Kindeswohl greift ein

Spezialdienst der Stadt arbeitet in enger Kooperation mit Krefelder Kitas, Schulen und der Polizei.

„Zur Erziehung eines Kindes braucht man ein ganzes Dorf“, heißt es in einem afrikanischen Sprichwort, auf das sich Gerhard Ackermann, Leiter des städtischen Fachbereichs Jugendhilfe, gerne bezieht. Einen Teil eines solchen „Dorfes“ verkörpert das Team Kindeswohl Krefeld (TKK) in seinem Fachbereich, die zentrale Anlaufstelle bei möglichen Kindeswohlgefährdungen.

Unter der Rufnummer 02151 864545 kann man sich – auch anonym – rund um die Uhr melden oder eine Meldung hinterlassen, wenn der Verdacht auf Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch eines Kindes besteht. Auch betroffene Minderjährige sollten sich an die Nummer des TKK wenden.

Bislang sind in diesem Jahr über 540 Meldungen über mögliche Kindeswohlgefährdungen beim TKK eingegangen, davon etwa 40 Prozent von der Polizei, 30 Prozent von Institutionen, wie Schulen, Kitas oder Beratungsstellen und 30 Prozent von Privatpersonen. Von den betroffenen 1020 Minderjährigen waren 284 unter drei Jahre alt. „Das System greift, und wir merken, dass die Eingreiftruppe des TKK benötigt wird“, sagt Ackermann. Die Arbeit des TKK nach einem standardisierten Verfahren erläutert Horst Schwandt, Leiter der Abteilung Familien. „Grundsätzlich gilt immer das ‚Vier-Augen-Prinzip’. Das heißt, die Teammitglieder besprechen sich mindestens zu zweit für die weiteren Entscheidungen nach Eingang einer meist telefonischen Meldung“, erklärt er. Zur Einschätzung der Dringlichkeit, des Wahrheitsgehalts und des Risikos tragen die Mitarbeiter zunächst alle Informationen zusammen. Ein nach der Einschätzung erforderlicher Hausbesuch erfolgt unangemeldet und auch mehrfach, wenn die Mitarbeiter das Kind oder die Kinder nicht angetroffen haben. Nach dem „Ampelprinzip“ entscheiden die TKK-Mitarbeiter, ob der Verdacht unbegründet war (grün), oder jedes im Haushalt lebende Kind im Rahmen eines vier- bis sechswöchigen Hilfe- und Schutzkonzepts beobachtet werden muss (gelb). Die Familie wird in dieser Zeit beraten und begleitet. Einen entsprechenden Bericht leitet das TKK an die Kollegen der Bezirkssozialarbeit weiter, die die Betreuung der Familie weiter verfolgen.

In einigen Fällen zeigt die Ampel des TKK auch rot. „Es gibt Familien, bei denen wir uns im Laufe der Hausbesuche für eine –manchmal auch sofortige – Inobhutnahme des Kindes entscheiden müssen“, berichtet Regine Bonse-Bott, eine von sechs sozialpädagogischen Fachkräften des TKK. Für die unter Sechsjährigen versucht das TKK dann Pflegefamilien zu finden, ansonsten ist eine Unterbringung im Kinderheim erforderlich. Ziel ist die Rückführung in die Familien, denn „wir haben den gesetzlichen Auftrag, die Kinder möglichst wieder mit ihren Eltern zu versöhnen und sie in die Familien zurückzubringen. Das versuchen wir auch, denn die Kinder lieben ihre Eltern, selbst wenn diese oft mit der Erziehung überfordert sind“, sagt Ackermann.

(City Anzeigenblatt Krefeld II)